Beschwerde gegen UVS-Entscheidung
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Gegen den ablehnenden Bescheid des UVS-Kärnten wurde durch den YCV und YCV-Integrativ Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Sollte der Gerichtshof die Beschwerde annehmen, wird es interessant sein, ob der qualitativ hochwertige Segel- und Regattasport im allgemeinen und natürlich besonders der Behindertensegelsport tatsächlich als nicht im öffentlichen Interesse zu bewerten ist, wie dies durch den Einzelsenat des UVS befunden wurde. Wir sehen alle gespannt in die Zukunft !!